Damit gilt dann wieder das ausdrückliche Verbot der Wildtierfütterung.
Die in weiten Teilen Schleswig-Holsteins ausgerufene „Notzeit für Wildtiere“ erlaubte es den Jägern das Wild zu füttern, weil die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden konnten.
Kommentare
comments powered by Disqus

