Bereits zwei Stunden zuvor kam es mit derselben Person zu einem polizeilichen Einsatz. Im ersten Fall rief noch der 33 jährige Däne um polizeiliche Hilfe. Er führte Beschwerde über einen Wechselautomaten in der Spielhalle, der seiner Aussage nach kein bzw. zu wenig Wechselgeld herausgegeben haben soll. Nach einem Personalienaustausch und dem Verweis auf den zivilen Rechtsweg war der Einsatz beendet.
Zwei Stunden später rief eine Mitarbeiterin der Spielothek um polizeiliche Hilfe, da eben dieser 33 jährige Gast trotz mehrfacher Aufforderung die Spielhalle nicht verlassen wollte. Er belästigte andere Gäste, bedrohte das Personal und telefonierte ständig mit seinem Handy in der Spielothek. Dies ist ausdrücklich verboten, da hierdurch Manipulationen an den Geldspielautomaten möglich sind.
Das Hausverbot interessierte den Dänen jedoch nicht. Selbst beim Eintreffen der Polizei wollte er die Spielhalle nicht verlassen. Den Aufforderungen der Beamten kam er auch nicht nach, so dass die Beamten ihn mit leichter körperlicher Gewalt - Zugriff an den Oberarmen - hinausbegleiten wollten. Der Däne leistete hierbei erheblichen Widerstand und musste von den Polizeibeamten zu Boden gebracht werden. Am Boden liegend wurde er an Händen und Beinen gefesselt bzw. fixiert. Bei dem Einsatz wurde eine Polizistin leicht verletzt. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er in Gewahrsam genommen und verbrachte die Samstagnacht in der Gewahrsamszelle.
(Polizei Flensburg)
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